Die gesetzliche Abgabenfreiheit im internationalen Warenverkehr wird in Steuerfrei und Zollfrei unterschieden.
Bei Reisen innerhalb der EU ist seit 1999 steuerfreies Einkaufen nicht mehr möglich.
Personen, die ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat haben, d. h. in einem Drittland (z. B. in der Schweiz), können nach der Ausfuhr der eingekauften Ware aus der EU die bezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten. In Tschechien funktioniert dies ähnlich wie in Deutschland. Die gekaufte Ware muss im persönlichen Gepäck innerhalb von 3 Monaten aus der EU ausgeführt werden. Beim Einkauf bezahlt man zunächst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Ein Kaufnachweis mit allen Angaben gem. Gesetz muss man aufheben. Bei Ausfuhr der Ware wird dieser Beleg einem ausgefüllten Formular beigefügt und die Angaben von einer Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze bestätigt. Den bestätigten Ausfuhrnachweis lassen Sie dann innerhalb von 6 Monaten nach dem Einkauf dem Verkäufer zukommen. Er überweist Ihnen die Steuer zurück.
Alternativ kann er ein Serviceunternehmen einschalten, das Ihnen gleich am Grenzübergang oder am Flughafen, gegen Vorlage des zollamtlich bestätigten Ausfuhrnachweis, die von Ihnen bezahlte Steuer zurückerstattet - dafür bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr.
Die Verkäufer, die mit solch einem Serviceunternehmen zusammenarbeiten, erkennt man meistens an einem Logo im Laden - bekannt ist z. B. das Logo „Tax Free Shopping“ von „Global Blue“.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Tschechien beträgt derzeit 20 % des Nettoverkaufspreises, der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist 10 % - dieser gilt für Bücher und Zeitschriften, Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und medizinische Geräte.
Produkte, die in Tschechien nicht steuerfrei eingekauft werden dürfen: Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel für Fahrzeuge, Tabakwaren, Alkohol und Lebensmittel.
Das Formular der Tschechischen Zollverwaltung mit einer Zusammenfassung der Bedingungen für die Umsatzsteuererstattung finden Sie in tschechischer und englischer Sprache hier:
Zollfrei (d. h. abgabenfrei, Tax Free, Duty Free) können nach Deutschland aus den EU-Ländern alle Waren für private Zwecke mitgebracht werden, vorausgesetzt, dass bei bestimmten Produkten eine zollfreie Richtmenge nicht übeschritten wird.
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