Die Bedingungen für den Erwerb eines Führerscheines in Tschechien werden mit dem Straßenverkehrsgesetz - Nr. 411/2005 Sb., der letzten Fassung - geregelt. Hiernach ist die Bedingung für Ausländer ein Dauer- oder vorübergehender Aufenthalt in der Tschechischen Republik von mindestens 185 Tagen oder ein mindestens sechsmonatiges Vollzeitstudium. Zum Aufenthalt meldet man sich bei der Ausländerpolizei an. Die notwendigen Unterlagen sind:
Ferner benötigt man zum Erwerb eines Führerscheines eine Bescheinigung über die gesundheitliche Kraftfahreignung, die von einem tschechischen Arzt ausgestellt wurde.
Eine Fahrererlaubnis aus einem EU-Land (sog. EU-Führerschein) wird auch in den übrigen EU-Ländern anerkannt. Der Webseite der Europäischen Union kann man entnehmen, dass ein Besitz von 2 Führerscheinen aus verschiedenen EU-Ländern, inkl. entzogene Führerscheinen, nicht möglich ist:
Während man in Deutschland für einen Führerschein für PKW (Klasse B) 1700 Euro und mehr zahlt, sind die Gebühren in Tschechien spürbar niedriger: ein Kurs für die Klasse B in der deutschen Sprache, inklusive Lehrmaterialien, Fahrübungen und den notwendigen Diensten eines staatlich geprüften Dolmetschers bei der Abschlussprüfung, kostet ungefähr 800 Euro.
Ein Führerschein für Motoräder (Klasse A), für den man in Deutschland ca. 1200 Euro zahlt, kostet in Tschechien ca. 600 Euro (Preisstand 2/2011).
Unterkunft in der Familienpens ion im Erh...
ab 13,- Euro