Die s. g. Grüne Karte (Grüne Versicherungskarte) - ein Dokument darüber, das ein Auto einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hat - muss man in die EU-Länder nicht mehr mitführen.
In der EU, d. h. auch in Tschechien, ist das amtliche Kennzeichen der Nachweis darüber, dass ein Fahrzeug Kfz-Haftpflichtversichert ist. Inzwischen ist aufgrund des sog. Kennzeichenabkommens die Grüne Karte eigentlich überflüssig. Daher erhalten Autohalter sie nur noch auf Anfrage. In Mietwagen ist sie jedoch immer vorhanden. Bei einem eventuellen Verkehrsunfall erleichtet das Vorhandensein einer Grünen Karte die Abwicklung des Schadenfalles vor Ort, daher empfiehlt es sich, sie mitzunehmen.
In der EU müssen Fahrzeuge kein spezielles Nationalitätskennzeichen (separates ovales D-Schild) mehr tragen. Es wurde durch das integrierte blaue EU-Kennzeichen ersetzt, dessen Teil auch das Nationalitätskennzeichen ist.
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