Ab 1. August 2011 gibt es in Tschechien eine allgemeine Winterreifenpflicht (Gesetz Nr. 133/2011 der Sammlung Straßenverkehrsgesetze).
Herrscht auf der Straße eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Raureif, oder kann aufgrund der Witterungsbedingungen mit einer derartigen Situation gerechnet werden, so gilt die Winterreifenpflicht. Das neue Gesetz ersetzt eine ältere Bestimmung, wonach der Beginn und das Ende eines Streckenabschnitts durch ein spezielles Verkehrszeichen (blaues Gebotsschild mit Auto und Schneeflocke) gekennzeichnet ist.
Der Gültigkeitszeitraum ist der 1. November bis 31. März.
Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeuge der Kategorie M* und N*. Kraftfahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 3,5 t müssen auf allen Rädern Winterreifen aufgezogen haben (Profiltiefe > 4 mm), Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht auf allen Rädern der Antriebsachse (Profiltiefe > 6 mm).
* Kategorie M: PKW und Busse, Kategorie N: LKW
Autobahn D1 km 21 - 182 d.h. Kreuzung Mirošovice - Kývalka
Die Einhaltung der allgemeinen Winterreifenpflicht prüft die tschechische Polizei. Achten Sie insbesondere auf die andere Profil-Mindesttiefe im Vergleich zu Deutschland!