Die Policie České republiky (PČR) - Polizei der Tschechischen Republik - ist die tschechische staatliche Polizei, ihr Einsatzbereich ist das gesamte Staatsgebiet. Das Motto der PČR lautet "Helfen und schützen". Sie untersteht dem tschechischen Innenministerium. Zu ihren Aufgaben gehören, unter anderem, Schutz von Personen und Eigentum, Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, Vorbeugen von Straftaten, ihre Aufdeckung und Sicherstellung der Täter, Bekämpfung des Terrorismus, polizeilicher Schutz der Staatsgrenze, Schutz der Verfassungsorgane und weiterer besonders bedeutenden Objekte, sowie Aufsicht über die Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs, inkl. Aufdeckung der Verstöße und Mitwirkung beim Steuern des Straßenverkehrs. Die direkte Notrufnummer der Polizei der Tschechischen Republik PČR ist 158.
Der Polizeivollzugsbeamte der PČR trägt bei Ausübung des Dienstes die polizeiliche Uniform. Er muss sich mit einem Dienstausweis oder mit einem Polizeiabzeichen, bzw. einem Kriminalpolizei-Ausweis, ausweisen, und zwar ohne Aufforderung. Die Uniform, der Ausweis oder das Polizeiabzeichen müssen mit einer Identifikationsnummer versehen sein. Der Polizist kann sich auch ohne polizeiliche Uniform ausweisen, indem er einen Dienstausweis auf der Brust so trägt, dass die Vorderseite sichtbar ist.
Die Abbildungen der polizeilichen Uniform (ihrer verschiedenen Typen), des Ärmelabzeichens, des Ausweises und des Polizeiabzeichens finden Sie auf der Website des tschechischen Innenministeriums.
Die Ortspolizei ist eine kommunale Einrichtung einer Gemeinde (Ortspolizei - obecní policie) oder einer Gemeinde mit dem Stadtstatus (Stadtpolizei - městská policie). Der Mitarbeiter der Ortspolizei wird neben policista offiziell auch strážník genannt. Zu den Aufgaben der Ortspolizei gehören: Schutz und Sicherheit von Personen und Eigentum, Überwachung vom Einhalten der Regeln des zivilen Zusammenlebens, Aufsicht über die Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs (Mitwirkung im vorgegebenem Rahmen), Aufdecken von Ordnungswidrigkeiten u. a.
Bei Ausübung seines Dienstes trägt der Polizist die Uniform der Ortspolizei mit einem Abzeichen, einer Identifikationsnummer und mit dem Namen der Gemeinde (Stadt). Die Uniformen unterscheiden sich in den jeweiligen Gemeinden; hier z. B. die Uniformen der Prager Stadtpolizei.
Die allgemeine direkte Notrufnummer der Ortspolizei ist 156.
Die Vollzugsbeamten der staatlichen Polizei PČR und der Ortspolizei sind u. a. befugt, die Personalidentität festzustellen. Wenn sich die aufgeforderte Person nicht ausweisen kann oder möchte, kann sie zwecks Identitätsfeststellung zur Polizeistation vorgeführt werden.
Bei einer Verkehrskontrolle können Polizisten Fahrzeuge anhalten und das Vorlegen des Führerscheins und den Fahrzeugscheins verlangen. Sie können bei jeder Verkehrskontrolle einen Alkohol-Atemtest durchführen. Bei einem Verdacht auf Fahren unter Einwirkung vom Alkohol oder anderen Rauschmitteln sind sie darüber hinaus befugt, eine Speichel- oder Schweißentnahme durchzuführen oder eine weitere fachärztliche Untersuchung anzuordnen.
Polizisten der beiden Polizeien sind befugt, die Fahrzeuggeschwindigkeit zu messen oder beim Falschparken eine Parkkralle einzusetzen. Der Polizeibeamte der PČR ist ferner befugt, zwecks Identitätsfeststellung Fingerabdrucke abzunehmen, Körpervermessungen durchzuführen und biologische DNA-Proben zu entnehmen. Bei einer Verkehrskontrolle ist er - in den vom Gesetz bestimmten Fällen - befugt das Fahrzeug durchzusuchen.
An einer der örtlichen Dienststellen der Ausländerpolizei (cizinecká policie) soll ein EU-Bürger seinen Aufenthalt anmelden, wenn er sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten möchte. Dies ist beispielsweise bei Studienaufenthalten, längeren Reisen, Immobilienkäufen, Firmengründungen und den Erwerb eines Führerscheines notwendig.
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