Einreise nach Tschechien: was muss ich wissen?

Einreise nach Tschechien© Pixabay

Rund 2,3 Millionen Deutsche besuchen jährlich die Tschechische Republik, so eine Stellungnahme der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Prag. Um die Urlaubsfreude nicht zu trüben, sollten Besucher und Touristen jedoch auch an die entsprechenden Vorkehrungen denken, denn die Tschechische Republik ist als Mitglied der EU und problemlos zu bereisen, aber es gibt auch hier ein paar Dinge zu beachten.

Personalausweis oder Reisepass?

Die Einreise nach Tschechien kann von EU-Bürgern mit folgenden Dokumenten angetreten werden:

Wie lange darf der Reisepass abgelaufen sein?

Das Reisedokument (Personalausweis, Reisepass) darf nicht abgelaufen sein. Es muss jedoch nur bis zum Reiseende gültig sein.

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Dürfen Kinder ohne Reisepass einreisen?

Jedes Kind muss ein eigenes Ausweisdokument besitzen und kann nicht mehr im Reisepass eines Elternteils eingetragen werden.

In Deutschland lebende Ausländer

Ausländer, die in Deutschland leben, können meist mit einem deutschen Aufenthaltstitel ohne vorherige Beantragung eines Visums nach Tschechien einreisen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr konkreter Aufenthaltstitel für die Einreise nach Tschechien ausreichend ist.

Visapflicht für Nicht-EU-Bürger

Für Nicht-EU-Bürger besteht Visumspflicht für die Einreise nach Tschechien (tsch. Vízová povinnost). Jeder Bürger braucht ein Visum (tsch. Vízum), also auch jedes Kind. Von der Visapflicht ausgenommen sind alle Bürger von EU-Staaten sowie Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz und Islands.

Gibt es Grenzkontrollen?

Während früher noch Kontrollen an der Grenze die Regel waren, so sind Dank des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum die Grenzkontrollen aufgehoben worden. Wegen möglicher illigaler Migration kann es jedoch zu temporären Überprüfungen an der Grenze oder im Hinterland durch die Polizei kommen.

Alleinreisende Kinder und Jugendliche

Sollen Kinder oder Jugendliche ohne Begleitung durch die Eltern bzw. eines Elternteils nach Tschechien einreisen dürfen, so sind folgende Unterlagen mitzugeben:

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten. Der ADAC bietet eine Vorlage für eine Einverständniserklärung als PDF-Download an. Quelle: Auswärtiges Amt

Krankenversicherungsschutz und weitere Absicherungen

Deutsche wie auch Tschechen profitieren von dem sogenannten Deutsch-Tschechischen Sozialversicherungsabkommen, wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Darunter ist zu verstehen, dass ein Versicherter auch dann Krankenversicherungsschutz genießt, wenn er sich im anderen Vertragsstaat aufhält. Im Fall einer Erkrankung erhalten Besucher oder Urlauber aus Deutschland in Tschechien also medizinische Leistungen, wobei die Kosten von der deutschen Krankenversicherung erstattet werden. Umgekehrt verhält es sich dementsprechend genauso. Für Deutsche und Tschechen besteht also grenzüberschreitend Krankenversicherungsschutz und die Renten werden auch im jeweils anderen Land ausgezahlt.
Dennoch ist es ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, die Zuzahlungen und Zusatzleistungen abdeckt, die von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.

Sicherheit in Tschechien

Tschechien gilt als sicheres Reiseland, aber dennoch sollten einige Regeln zur eigenen Sicherheit beachtet werden. Für die Sicherheit der Touristen sorgt die tschechische Polizei, deren Berufsmotto ist: "Helfen und schützen" (tsch. Pomáhat a chránit).

Einreise und Ausreise mit Vermögen

Wer von / nach Tschechien mit mehr als 10.000,- Euro Vermögen (das sind: Bargeld, Schecks, Sparbücher, Aktien, Gold, Diamanten) ein- oder ausreist, muss dieses auf Nachfrage des Zollbeamten angeben. Persönlicher Schmuck zählt nicht dazu. Sofern das mitgeführte Vermögen nicht angegeben wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu einer Million Euro Geldbuße bestraft werden kann.

Checkliste für die Reise

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