Wer als Einzelunternehmer – selbständig erwerbstätige Person, auf Tschechisch OSVČ (osoba samostatně výdělečně činná) – in Tschechien tätig sein möchte, meldet seine Tätigkeit beim Gewerbeamt (Živnostenský úřad) an. Das Gewerbeamt befindet sich gewöhnlich beim Rathaus (městský úřad, bzw. magistrát). Hier finden Sie eine Liste nach Regionen und Städten geordnet.
EU-Bürger können in Tschechien ein Gewerbe zu gleichen Bedingungen betreiben wie tschechische Staatsangehörige. Hier finden Sie Informationen zur Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt und Aufenthaltsanmeldung bei der Ausländerpolizei.
Wenn man ein sog. freies Gewerbe (volná živnost) betreiben möchte, was teilweise der freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland entspricht und auch manche Kauf- und Herstellertätigkeiten umfasst, meldet man es beim Gewerbeamt gegen eine Gebühr von 1000 Kč (ca. 40 Euro), an. Bestimmte Tätigkeiten muss man nicht anmelden – als Autor, Schauspieler usw. – am besten ist es direkt beim Gewerbeamt nachfragen. Diese Tätigkeiten können sowohl als freiberufliche betrieben werden, als auch als gewerbliche. Um ein "gebundenes Gewerbe" (vázaná živnost) zu betreiben, muss man zusätzlich Nachweise über die fachliche Qualifikation vorlegen. Bei einem handwerklichen Gewerbe (řemeslná živnost) muss man fachliche Qualifikationen nach besonderen Bestimmungen nachweisen. Für das Betreiben eines konzessionierten Gewerbe, ähnlich dem bewilligungspflichtigen Gewerbe in Deutschland (koncesovaná živnost), ist eine staatliche Genehmigung notwendig.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes, sowie bei Gründung einer "s.r.o." (společnost s ručením omezeným = GmbH), wird automatisch eine IČO, eine 8-stellige Identifikationsnummer der Person (d.h. selbständig erwerbstätiger Person oder juristischer Person) zugeteilt. Damit wird gleichzeitig auch eine DIČ vergeben, die Steueridentifikationsnummer, die sich bei Unternehmern aus der IČO und dem Präfix CZ zusammensetzt und u. a. zur Identifikation von MwSt-Zahlungen gilt.
Im Gegensatz zu Deutschland kann man in Tschechien die gewerbliche Tätigkeit für eine gewisse Zeit, Monate oder Jahre, unterbrechen und hat ggf. als Arbeitsloser während dieser Zeit Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes (Úřad práce).
Eine GmbH (Společnost s ručením omezeným – s.r.o.) können bis zu 50 Personen zusammen gründen. Eine Einmann-s.r.o. ist auch möglich. Notwendig ist ein Stammkapital in Höhe von 200.000 Kč – ca. 8000 Euro. Auch Sacheinlagen sind möglich (z. B. Häuser, Autos – müssen sachverständig bewertet sein). Die Gesellschaft wird durch Unterschreiben des Gesellschaftvertrags beim Notar gegründet (Gebühr ca. 5000 Kč - ca. 200 Euro). Das Gewerbe muss seiner Art entsprechend (s. oben) beim Gewerbeamt (Živnostenský úřad) angemeldet werden. Ein Firmenbankkonto muss eröffnet werden.
Dann wird ein Antrag auf Eintragung der s.r.o. in das Handelsregister gestellt. Die für den Antrag notwendige Dokumente sind unter anderem:
Mit dem Eintrag ins Handelsregister wird die Gesellschaft zum Rechtssubjekt. Die Firma muss beim Finanzamt angemeldet werden.
In der Tschechischen Republik kann man auch eine Offene Handelsgesellschaft (veřejná obchdní společnost – v.o.s.), eine Kommanditgesellschaft (komanditní společnost – k. s.) oder eine Aktiengesellschaft (akciová společnost – a. s.) gründen. Hier wird besonders empfohlen, sich bei der Gründung an Experten zu wenden.
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