Es gibt keine gravierenden Unterschiede zwischen den tschechischen Verkehrsvorschriften und denen der übrigen europäischen Länder.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften beträgt 50 km/h (auch nachts)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW, Kraftfahrzeuge und Busse mit einem Gesamtgewicht bis 3 500 kg beträgt auf Straßen 90 km/ h und auf Autobahnen 130 km/h
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorräder beträgt 90 km/h
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3 500 kg beträgt auf allen Straßen 80 km/h
Vor und während der Autofahrten ist der Genuß von Alkohol untersagt. Es gilt 0,0 Promille!
Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt bleiben
Die Straßen- und Autobahn-Mautgebühren sind durch den Kauf von Vignetten zu entrichten, die auf die Windschutzscheiben von innen anzukleben sind. Die Vignetten sind an Postämtern, Grenzübergängen und vielen Tankstellen erhältlich.
Alle Fahrzeuginsassen müssen seit 2011 eine Warnweste an Bord haben und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.