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Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Für EU-Einwohner gelten andere Regelungen als für Touristen aus anderen Teilen der Welt. Die Ausweispflicht besteht jedoch für jeden.
Bewohner der Europäischen Union benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik ihren Reisepass oder Personalausweis. Dasselbe gilt für Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht auf freien Personenverkehr genießen.
Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum. Eine Liste mit jenen Staaten, die eine Visumpflicht gegenüber der Tschechischen Republik haben, finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums http://www.mzv.cz.
Ab dem 21.12.2007 zählt die Tschechische Republik zu den Ländern, die dem sog. Schengener Abkommen beigetreten sind. Auf dem Gebiet der Schengenstaaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt jedoch bestehen.
Für detaillierte Zollbestimmungen schauen Sie bitte auf der Seite für Zollbestimmungen Tschechien.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren
(Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer:
Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt
ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis (der sog. Heimtierausweis, Pet Passport) mitzuführen. Dieser Ausweis
dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente
der EU-Staaten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatlichen Veterinärverwaltung der Tschechischen Republik
http://www.svscr.cz
sowie
auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Weitere Detais zu Haustieren.
Informationen zum Krankenversicherungsschutz und dem am 01.09.2002 in Kraft getretenen deutsch-tschechischen Sozialversicherungsabkommen finden Sie unter Auslandskrankenversicherung. Am 1.9.2002 ist das Sozialabkommen zwischen Deutschland und Tschechien in Kraft getreten. Nach diesem Abkommen besteht ein Krankenschutz für deutsche und tschechische Touristen, die sich vorübergehend im anderen Vertragsstaat aufhalten. Weitere Information erhalten Sie unter http://www.dvka.de Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland, Bonn (tschechische Versicherte unter http://www.cmu.cz ) oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die Deutsche Botschaft in der Tschechischen Republik befindet
sich in Prag.
Die
Anschrift lautet:
Velvyslanectví SRN v ČR
Vlašská 19
118 01 Praha 1
00420-257 113 111 oder 00420-257
531 4 81
Quelle: Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, http://www.czech-embassy.de
Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist auch in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und sonstigen Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot.
Quelle: Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, http://www.czech-embassy.de
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