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Wenn Sie mit Ihrem Haustier (betrifft Hunde, Katzen, Frettchen) nach Tschechien einreisen, braucht das Tier einen EU-Heimtierpass. Der Ausweis enthält eine Bestätigung, dass es vom Tierarzt gegen Tollwut geimpft wurde, und dem Dokument kann man entnehmen, dass die Impfung im Zeitraum der Reise gültig ist.
Das Tier muss 1 – 12 Monate vor der Einreise geimpft werden. (Bei Reisen nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden ist dazu noch eine Bestätigung über die Wirksamkeit der Impfung notwendig und in manchen anderen Ländern muss das Tier auch gegen andere Erkrankungen geimpft sein.)
Außerdem muss das Haustier einen elektronischen Mikrochip haben (bis zum 3. Juli 2011 ist anstatt des Chips auch eine Tätowierung möglich), die das Tier kennzeichnet.
Meerschweinchen, Hamster und andere Nagetiere, Kriechtiere, Lurche, Vögel und Aquariumsfische brauchen keinen Heimtierpass oder Bescheinigung.
Mehr dazu auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Verbringung von Heimtieren:
Bei der Státní veterinární správa fragen Sie bitte nach, falls Sie mit einem Pferd oder anderem hier nicht erwähnten Tieren in/durch die Tschechische Republik reisen möchten. Die Anschrift lautet:
Státní veterinární správa České Republiky
Těšnov 17
CZ - 117 05 Praha 1
Tel: 00420/2/2181-2484 oder 2181-2570
Fax: 00420/2/2181-2974.
Mail e.podatelna@svscr.cz