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Für Ihren touristischen nicht ein Monat überschreitenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik benötigen Sie für Ihr fleischfressendes Haustier (Hund, Katze u.ä.) einen internationalen Impfschein/Impfpass des Tieres. Mit dem Impfschein/Impfpass ist die Impfung gegen Tollwut (die mindestens ein Monat und höchstens ein Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde) zu belegen.
Meerschweinchen, Hamster und sämtliche Nagetiere sowie Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel dürfen mit Ihnen in die Tschechische Republik reisen, ohne eine veterinärärztliche Bewilligung, bzw. Bescheinigung zu haben.
Wenn Sie mit Ihrem Tier in der Tschechischen Republik länger als ein Monat bleiben möchten, benötigen Sie vom Staatlichen Veterinäramt in Prag eine Einfuhrbewilligung. Die Bewilligung beantragen Sie dort bitte schriftlich. Die Anschrift lautet:
Státní veterinární správa České Republiky
Těšnov 17
CZ - 117 05 Praha 1
Tel: 00420/2/2181-2484 oder 2181-2570
Fax: 00420/2/2181-2974.
Mail e.podatelna@svscr.cz
Bei o.g. Státní veterinární správa fragen Sie auch bitte nach, falls Sie mit einem Pferd oder anderem hier nicht erwähnten Tieren in/durch die Tschechische Republik reisen möchten.
***03.03.2007***
Nähere aktuelle Informationen: Botschaft der Tschechischen
Republik, Wilhelmstr. 44, 10 117 Berlin , Tel. 226380