Viele Medikamente sind in Tschechien preiswerter als in Deutschland zu bekommen, manche sogar um ca. 50 %. Allerdings werden Präparate mit praktisch gleicher Zusammensetzung häufig unter einer anderen Handelsbezeichnung als hierzulande verkauft. Es empfiehlt sich daher, die deutsche Verpackung des gefragten Medikamentes nach Tschechien mitzunehmen. Dann kann Ihnen der Apotheker - in dem Fall, dass er das gleichnamige oder ein identisches Produkt derselben Firma nicht hat - ein entsprechendes Präparat anbieten. Auch verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept aus Deutschland kann man in Tschechien bekommen, wobei jedoch der volle Preis der tschechischen Apotheke zu zahlen ist.
Falls Sie in Tschechien zum Arzt oder Zahnarzt gehen müssen (als gesetzlich Versicherter benötigen Sie dazu Ihre Europäische Gesundheitskarte EHIC und füllen ein Anspruchsformular beim Arzt aus) und er feststellt, dass Sie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel benötigen, stellt er Ihnen ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie dann in jeder tschechischen Apotheke einlösen.
Die Höhe der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte richtet sich nach den Zuschussbeträgen gemäß tschechischem Recht. Wenn Sie eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, kann Ihnen Ihre deutsche Krankenkasse auch Ihren Eigenteil erstatten – dazu reichen Sie die bezahlte Arzneimittelrechnung nebst der Verordnung des Arztes (in deutscher Sprache oder übersetzt) bei der Krankenkasse ein.
Wenn Sie privat versichert sind, begleichen Sie die Arzneimittel-Rechnungen zuerst in voller Höhe selbst. Nach Vorlegen der Rechnung (und der ärztlichen Verordnung) bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Kosten im gleichen Umfang wie in Deutschland erstattet.