Strassenverkehr Tschechien: Änderungen der Verkehrsvorschriften
Abblendlicht ist Pflicht! Es gilt: immer mit Abblendlicht fahren.
Vorsicht! An allen Fußgängerüberwegen haben
die Fußgänger stets Vorrang!
Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm dürfen im
Auto nur im Kindersitz mitreisen.
Handys dürfen während der Fahrt nur per Freisprechanlage benutzt
werden.
Im Kreisverkehr hat das Fahrzeug, das sich auf dem
Kreisverkehr befindet, automatisch Vorfahrt. Vorsicht! Nur
solange, wenn nicht durch Verkehrsschilder aufgehoben!
Auch in Tschechien gilt - bei Gefahr Warnblinkanlage einschalten!
höhere Strafen fürs Fahren
unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln: Das Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss wird als Straftat
bewertet, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem
Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot bestraft werden
kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholgenuss darf der
Alkoholtest nunmehr auch von Gemeindepolizisten durchgeführt
werden.
Der Fahrer muss nun auch beim Überholen eines Radfahrers die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
In der Tschechischen Republik ist es nun verboten,
aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Laser- und Radargeschwindigkeitsmesser
eingesetzt werden können.
Eine Geschwindigkeitsmessung kann durch die Kommunalpolizeiohne Hinweistafeln durchgeführt werden, allerdings nur an festgelegten Stellen.
Wenn zwei Spuren eingeengt sind und in eine Spur übergehen,
wird beim Einordnen das sogenannte "Reißverschlußverfahren"
angewandt.
Motorrad und Mofafahrer müssen einen Helm tragen.
Auch für Kinder auf dem Fahrrad bis zum 15. Lebensjahr
besteht diese Pflicht.
Wenn es bei einem Autounfall keine Verletzten gibt
und der Schaden nicht höher ist als Kč 20.000, muss
die Polizei nur in dem Fall gerufen werden, wenn die Schuldfrage
ungeklärt ist.
Der Fahrzeugführer (ausgenommen Motorradfahrer, Moped-Fahrer und Fahrer
nicht motorisierter Fahrzeuge) muss eine Warnweste an Bord haben und diese anlegen, wenn er das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlässt und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhält ("Nothalt").
Winterreifenpflicht: Bitte beachten Sie die neue Winterreifenpflicht in Tschechienab 1. November 2011!
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