Zollbestimmungen für Tschechien

Zollbestimmungen für Tschechien+Video© Pixabay

Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Zollbestimmungen für die Rückreise aus Tschechien nach Deutschland. Diese Informationen folgen dem Wortlaut der Deutschen Zollbehörde. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben auf dieser Webseite keine Gewähr.

Mit Einführung des EU Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EU weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch EU-einheitliche Regelungen ersetzt.

Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen.

Einreise nach Deutschland

Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EU Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren:

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

Tabakwaren*

Zigaretten

800 Stück

Zigarillos

400 Stück

Zigarren

200 Stück

Rauchtabak

1 kg

*) Sonderregelung für neue EU-Mitgliedstaaten beachten! Weitere Infos weiter unten.

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Alkoholische Getränke

Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)

10 Liter

Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)

10 Liter

Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)

20 Liter

Schaumwein*

60 Liter

Bier

110 Liter

*) Wein kann in unbegrenzter Menge nach Deutschland zum privaten Verbrauch eingeführt werden!

 

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren

Kaffee

10 kg

Kaffeehaltige Waren (Erzeugnisse, die bis 90% Kaffee enthalten)

10 kg

Die Richtmenge (Höchstgrenze) gilt nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

Privatpersonen sowie gewerbliche Händler müssen mit Zollkontrollen auch im deutschen Hinterland rechnen, so dass sich mehrmaliges kurzzeitiges Hinüberfahren nach Tschechien zum mehrfachen Kauf von Tabakwaren, Spirituosen oder Kaffee über die Richtmengen hinaus nicht lohnt. Bei einer eventuellen Zollkontrolle würden alle zollpflichtigen Waren über die Richtmenge pro Person hinaus besteuert oder beschlagnahmt werden.

Tabakwaren

Unabhängig von den Richtmengen für private Zwecke stellt der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die vorschriftswidrig aus einem Drittland, also aus einem Land außerhalb der EU, in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, eine Steuerhehlerei (§ 374 der Abgabenordnung) dar und kann entsprechend geahndet werden. Das gilt selbst dann, wenn diese Tabakwaren in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden. Ob die Tabakwaren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, ist zu erkennen anhand:

Tabakwaren der Marke "Jin Ling" sind immer vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht.

Hinweis: Sind Tabakwaren (insbesondere Zigaretten) in einem anderen Mitgliedstaat mit deutschen Steuerzeichen versehen, ist dies ein deutlicher Hinweis auf illegal gehandelte Ware.

Kraftstoff

Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Höchstmenge an Kraftstoff (Benzin, Diesel) von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.

Lebensmittel

Das Lebensmittelrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften. Hierbei handelt es sich sowohl um Rechtsakte auf gemeinschaftlicher Ebene als auch um einzelstaatliche Vorschriften der Mitgliedstaaten. Eine Liste über ausgewählte europäische und nationale Vorschriften in Bezug auf Lebensmittel erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Feuerwerkskörper

Nur zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) und F2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen ganzjährig eingeführt werden. Achten Sie auf das Zulassungszeichen (CE-Zeichen) und kaufen Sie Feuerwerkskörper nur in offiziellen Läden, nicht auf sog. Asiamärkten. Die dort erworbenen Knallkörper und Raketen können ein gefälschtes CE-Zeichen tragen. Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.

Waffen, Sportwaffen und Jagdwaffen

Zur Einfuhr von Sportwaffen und Jagdwaffen aus Tschechien nach Deutschland gelten besondere Vorschriften, über die die Deutsche Zollbehörde Auskunft gibt.

Video über Zollkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze (2019)

Einfuhr zu gewerblichen Zwecken

Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten.

Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen auch nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb von der deutschen Zollverwaltung sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten.

Hinweis: Für den Erwerb von neuen Fahrzeugen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten Sonderregelungen.

Einfuhr von Produktfälschungen und Plagiaten

Der Handel mit Fälschungen ist verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 300 Euro pro Person wird bei der Einfuhr per PKW, Bus und Bahn nicht beanstandet. Die Freigrenze bei der Einreise per Flugzeug liegt bei 430 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen gefälschte Waren bis 175 Euro einführen. Es gilt der tatsächlich gezahlte Preis am Kaufort.

Ausreise aus Deutschland

Waren des privaten Ge- und Verbrauchs können Sie ohne Formalitäten aus Deutschland ausführen. Wenn Sie mit Ihrem Pkw oder Motorrad in einen Mitgliedstaat der EU reisen möchten, denken Sie bitte daran, an Ihrem Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger ein Nationalitätszeichen anzubringen. Ist das amtliche Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist innerhalb der EU kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig vor einer Reise über die für Touristen geltenden Einfuhrbestimmungen in Ihrem Reiseland informieren. Informationen zu den nationalen Einreisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaften oder Zollverwaltungen.
Das Auswärtige Amt stellt ebenso Informationen zu nationalen Einreise- und Einfuhrbestimmungen anderer Staaten bereit. Quelle: Zollamt

Tschechische Zollverwaltung - Celní správa

Auf dem Staatsgebiet von Tschechien ist die Tschechische Zollverwaltung (tsch. Celní správa) für die zollrechtliche Überwachung der Waren und die Einhaltung der Zölle verantwortlich. Die Tschechische Zollverwaltung hat den Status und strafrechtliche Befugnisse einer Polizeibehörde.

Zu ihren Aufgaben gehören neben den Zollkontrollen (besonders im Grenzgebiet, aber auch im ganzen Land), u.a. die Überprüfung der Meldepflicht von Import und Export von Geldern und Wertsachen, Kontrolle der Beschäftigung von Ausländern, Kontrolle der Einhaltung des Glücksspielgesetzes.

Bei Straßenverkehrskontrollen überprüft der Tschechische Zoll das Vorhandensein und die Gültigkeit von Elektronischen Autobahn-Vignetten, sowie bei der LKW-Maut das Vorhandensein der Mautgeräte und die Zahlung der Kilometer-Maut.

Weitere Infos zum Thema:


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