Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien

Es gibt keine gravierenden Unterschiede zwischen den tschechischen Verkehrsvorschriften (= Straßenverkehrsordnung) und denen der übrigen europäischen Länder:
- es herrscht Rechtsverkehr
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften beträgt 50 km/h (auch nachts)
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW, Kraftfahrzeuge und Busse mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg beträgt auf Straßen 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Für Kraftfahrzeuge oder Gespanne über 3500 kg Gesamtgewicht gilt 80 km/h
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorräder auf Straßen beträgt 90 km/h
- Das Tempolimit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3 500 kg beträgt auf allen Straßen 80 km/h
- Die Höchstgeschwindigkeit für Autobusse mit einem Gesamtgewicht über 3 500 kg beträgt auf Straßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. (Die EU-Verordnung von 2001 ersetzt eine frühere tschechische Verordnung, wonach auf Autobahnen 130 km/h erlaubt waren).
- Vor und während der Autofahrten ist der Genuß von Alkohol untersagt. Es gilt als Alkoholgrenze 0,0 Promille!
- Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt bleiben
- Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) haben auch in Tschechien die Fußgänger absoluten Vorrang
- Die Straßen- und Autobahn-Mautgebühren sind durch den Kauf von Vignetten zu entrichten, die auf die Windschutzscheiben von innen anzukleben sind. Die Vignetten sind an Postämtern, Grenzübergängen und vielen Tankstellen erhältlich.
- Alle Fahrzeuginsassen müssen seit 2011 eine Warnweste an Bord haben und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
- Zum Pflichtinventar von PKWs gehören:
- Verbandskasten und Warndreieck,
- Seit dem 1. Oktober 2018 müssen Autofahrer in Tschechien keine Ersatzglühlampen und Ersatzsicherungen mehr mitführen. Dies galt schon vorher für
Fahrzeuge mit Xenonlampen. - Ersatzrad oder Reifenpannenset (Reifendichtmittel + 12 V-Kompressor), Wagenheber und Radmutternschlüssel, sofern kein Vertrag mit einem in Tschechien tätigen Pannenhilfe-Anbieter besteht,
- Warnweste (für jeden Insassen 1 Warnweste)
- ein Feuerlöscher wie zB. in Polen muss nicht mitgeführt werden.
- Zur Pflichtausstattung bei Motorrädern gehören:
- Verbandszeug und ein kompletter Satz Ersatzsicherungen
- eine Warnweste ist noch keine Pflicht (Stand 12/2017)
- Bahnübergang / Andreaskreuz in Tschechien anders: es gibt ein Dreileuchtensignal mit weißem Blinklicht für Betriebsbereitschaft und rotem Wechsellicht für Zuganfahrt.
- PKWs mit Anhänger:
- PKW mit Anhänger dürfen außerhalb von Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen nur 80 Km/h fahren, sobald das Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg übersteigt (zB. bei Pferdeanhänger oder mit Anhänger für Autotransport). Das gilt auch, wenn auf dem Anhänger eine konstruktive Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h oder mehr angegeben ist. Quelle: Gesetz 361/2000 Sb., §18 Absatz 5.
Aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften
- Schauen Sie bitte hier für aktuelle Ergänzungen der Verkehrsvorschriften. Hier finden Sie wichtige Infos u. a. zum Tagfahrlicht, der Winterreifenpflicht, Handynutzung und der Rettungsgasse.
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