Feuerwerk aus Tschechien: La Bomba & Co. in Tschechien kaufen?
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In der Zeit nach Weihnachten und zu Silvester brechen immer wieder viele Deutsche in das Nachbarland Tschechien zum Böller-, Knaller- und Feuerwerkseinkauf auf. Ausgelöst wird diese regelmäßige Shoppingwelle durch teils abenteuerliche Meldungen von der Knallkraft osteuropäischer Pyrotechnik (tsch. pyrotechnika). Gleichzeitig wird in den Medien von abgerissenen Fingern und verbrannten Händen durch den Gebrauch der "Tschechenböller" bzw. "Monsterböller" aus tschechischer Herkunft berichtet.
Neue Regeln seit 1. Dezember 2025
Seit dem 1.12.2025 gelten in Tschechien strengere Regeln für den Kauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Laut Umweltministerium sollen die Maßnahmen die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt erhöhen. (Quelle: § 35b zákona č. 344/2025 Sb.)
Die ungefährlichen Knallkörper und Wunderkerzen der Kategorie F1 sind von den neuen Regeln nicht betroffen.
1. Einführung von Sicherheitszonen
Es gelten jetzt Sicherheitszonen, in denen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 gezündet werden dürfen. Die Beschränkungen gelten in einem Abstand von weniger als 250 Metern zu bestimmten Objekten, wie: medizinische Einrichtungen, Pflegeheime und Seniorenheime, Tierheime und Zoos, Einrichtungen zur Tierhaltung.Ferner darf nun jede tschechische Gemeinde die Verwendung von Pyrotechnik auf ihrem Gebiet verbieten. Werfen Sie daher unbedingt einen Blick auf die Landkarte der Pyrotechnik-Verbotszonen.
2. Verkauf nur im stationären Handel erlaubt
Feuerwerkskörper sind künftig nur noch im stationären Handel erhältlich. Die Gesetzesänderung verbietet den Verkauf an Ständen oder auf Märkten, mit Ausnahme der Kategorie F1.
Online-Käufe: im Gegensatz zum bisher unregulierten Verkauf müssen Händler bei jedem Kauf das Alter und die Berechtigung des Käufers überprüfen. Daher müssen Käufer Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 persönlich in Geschäften abholen.
3. Weitere Verschärfung ab Juli 2026
Ab Juli 2026 werden die Bedingungen für den Kauf von Pyrotechnik der Kategorie F3 verschärft. Ab Mitte nächsten Jahres müssen Interessenten, wie bereits heute für die Kategorie F4, eine gültige Berufsqualifikation nachweisen. Das Zertifikat wird von der tschechischen Bergbehörde ČBÚ ausgestellt.
Verkauf und Knallen ganzjährig
Der Einsatz von Pyrotechnik ist in Tschechien nach anderen Gesetzen (Zákon České národní rady č. 542/1991 Sb.) geregelt als in Deutschland. Gleiches gilt für die sog. Pyrotechnikklassen. So darf Pyrotechnik der Klasse F1 (Kleinstfeuerwerk) und Klasse F2 (ab 18 Jahren) in Tschechien ganzjährig verkauft und abgebrannt werden. Grundsätzlich gilt, dass in Tschechien erworbene Feuerwerkskörper nur in Tschechien abgebrannt werden dürfen.
Nicht zugelassene Pyrotechnik
Illegale Ware, die vor allem auf tschechischen Märkten verkauft wird, erkennen Sie an der fehlenden Pyrotechnikklasse (tsch. třída I oder třída II) und am fehlenden CE-Prüfzeichen. Die Kenn-Nummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) - ein Garant für die Ungefährlichkeit - fehlt bei diesen ausländischen Produkten ohnehin. Es wird nicht geraten, diese Knallkörper zu kaufen und zu zünden.
Besonders gefährliche Böller / Feuerwerkskörper
- La Bomba / Labomba*
- Colour Salute*
- Cobra 6 / Cobra 12*
- Vogelschreck
- Dum Bum Blitzknaller*
- KO212 MatchCracker*
Knaller, Knallbomben und Knallpetarden, die sog. Blitzknallsprengstoff BKS (*) enthalten, sind in Deutschland nicht zugelassen. Ebenfalls nicht zugelassen sind Knallkörper, die Industriesprengstoff enthalten. Diese Feuerwerkskörper können auch bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen.
Weitere Knaller, Knallbomben, Böller - meist ohne CE-Prüfzeichen
- Dělová rána, Dvojitý Pirát, Trojitý Pirát, Bomb Bon, TheMelin, Widowmaker, FP3 small, 50 - 100mm Kugelbomben, Matchthunder, Morče, Meteor 16, Old Castle 49 shots, Mörser, Rauchbomben, diverse Cracker, Scream Rocket - Pfeifraketen mit Blitzknall
- Überblick über in Tschechien verkäufliche Feuerwerkskörper
Import von Feuerwerkskörpern nach Deutschland
Der Import von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern nach Deutschland ist verboten. Der Bundesgrenzschutz und der Zoll führen im grenznahen Raum Kontrollen durch. Wer erwischt wird, zahlt je nach Menge ein Bußgeld bis zu 5000,- Euro, in schweren Fällen sieht das Gesetz auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Das Abbrennen von erlaubten Feuerwerksartikeln der Klasse 2 ist in Deutschland nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt.
Prag ohne Stadtfeuerwerk an Neujahr
Prag hat das traditionelle Neujahrsfeuerwerk am 1. Januar wegen der Lärmbelästigung, dem Schutz der Tiere und der hohen Kosten abgesagt. Es wird auch kein Videomapping (=Lichtprojektionen) auf Prager Gebäude geben. Es wird sich zeigen, ob das Neujahrsfeuerwerk auch in Zukunft nicht mehr stattfindet.
Böllerverbot
In historischen Zentren und sensiblen Bereichen von Städten und Gemeinden gibt es ein Böllerverbot in der Silvesterzeit (31.12. - 1.1.). Bis auf diese Einschränkungen kann Pyrotechnik in Tschechien das ganze Jahr hindurch abgebrannt werden.
Weitere Infos zum Thema:
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- Böllerverbot
- Zollbestimmungen
Hotel-Empfehlung für Silvester 2025
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