'Einfuhr Pro Person' wurde auf 3 Seiten gefunden


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Zollbestimmungen: Zigaretten, Alkohol, Kraftstoffe Tschechien, Tschechische Republik

Zollbestimmungen: Zigaretten, Alkohol, Kraftstoffe Tschechien, Tschechische Republik Zollbestimmungen für die Einfuhr nach Deutschland im Tourismus-Informationsportal für Tschechien, Tschechische Republik. Zollbestimmungen für Tschechien Fahrzeugen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten Sonderregelungen. Einfuhr von Produktfälschungen und Plagiaten Der Handel mit Fälschungen ist verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 300 Euro pro Person wird bei der Einfuhr per PKW, Bus und Bahn nicht beanstandet. Die Freigrenze bei der Einreise per Flugzeug liegt bei 430 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen gefälschte Waren bis 175 Euro einführen. Es gilt der tatsächlich gezahlte Preis am Kaufort. Ausreise aus Deutschland Waren des privaten Ge- und Verbrauchs können Sie ohne Formalitäten aus Deutschland ausführen. Wenn Sie mit Ihrem Pkw oder Motorrad in einen Mitgliedstaat der EU reisen möchten, denken Sie bitte daran, an Ihrem...

www.czech-tourist.de/zollbestimmungen.htm
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Waffen Tschechien: Tipps und Rechtliches zum Waffen kaufen in der Tschechischen Republik

Waffen Tschechien: Tipps und Rechtliches zum Waffen kaufen in der Tschechischen Republik (= Einfuhr) oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden. Details erfahren Sie beim Deutschen Zoll. Tschechische Waffen, die keinen Waffenschein brauchen Für Waffen der Kategorie D (=sonstige Waffen) ist kein Waffenschein erforderlich. Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die geschäftsfähig ist, kann diese Waffen kaufen, besitzen oder führen. Für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr dieser Waffen ist keine Genehmigung im Sinne...

www.czech-tourist.de/waffen.htm
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Fälschungen und Imitate aus Tschechien: was man wissen muss

Fälschungen und Imitate aus Tschechien: was man wissen muss -Zertifikate, Herkunftsnachweise ( Provenienz) und Bestätigungen der Originalität aushändigen! Einfuhr von Produktfälschungen und Plagiaten Der Handel mit Fälschungen ist verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 300 Euro pro Person wird bei der Einfuhr per PKW, Bus und Bahn nach Deutschland nicht beanstandet. Die Freigrenze bei der Einreise per Flugzeug liegt bei 430 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen gefälschte Waren bis 175 Euro einführen. Es gilt der tatsächlich gezahlt Preis am Kaufort. Weitere Informationen finden Sie bei den Zollbestimmungen. Weitere Infos zum Thema: Themenblock Einkaufen Einkaufsführer Zollbestimmungen Asiamärkte Touristenfallen...

www.czech-tourist.de/faelschungen.htm

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