Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien
							
								
									
								
							
							  Alle  Fahrzeuginsassen müssen seit 2011 eine  Warnweste an  Bord haben und diese anlegen, wenn sie das  Fahrzeug bei einem  Unfall oder  Panne außerhalb geschlossener  Ortschaften verlassen und sich auf der  Fahrbahn bzw. dem  Randstreifen aufhalten.  Zur  Pflichtausstattung von  PKWs gehören:  Verbandskasten und  Warndreieck,  Seit dem 1.  Oktober 2018 müssen  Autofahrer in  Tschechien keine  Ersatzglühlampen und  Ersatzsicherungen mehr mitführen.  Dies galt schon vorher für  Fahrzeuge mit  Xenonlampen.  Warnweste (für jeden  Insassen 1  Warnweste)  Ersatzrad,  Wagenheber und  Radmutternschlüssel,  Bei  Fahrzeugen mit  Reifen, die durch  Notlaufeigenschaften eine  Notfallfahrt ermöglichen ( Runflat), ferner bei  Fahrzeugen, die einen...