Zollbestimmungen: Zigaretten, Alkohol, Kraftstoffe Tschechien, Tschechische Republik
							
								
									
								
							
							 nach  Deutschland mitbringen.  Voraussetzung ist jedoch, dass diese  Waren: nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen  Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum  Handel noch zur gewerblichen  Verwendung bestimmt sind, keinen  Verboten und  Beschränkungen der  Ein- oder  Durchfuhr unterliegen.  Manchmal werden allerdings  Waren in so großen  Mengen mitgebracht, so dass eine rein private  Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.  Zur  Abgrenzung des gewerblichen  Warenverkehrs vom privaten  Reiseverkehr gelten in diesen  Fällen im innergemeinschaftlichen  Reiseverkehr folgende  Richtmengen:  Tabakwaren*  Zigaretten 800  Stück  Zigarillos 400  Stück  Zigarren 200  Stück  Rauchtabak 1 kg *)  Sonderregelung für neue  EU...