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Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien

Allgemeine Verkehrsvorschriften in Tschechien für Zuganfahrt. PKWs mit Anhänger ( Gespanne): PKW mit Anhänger dürfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge des Gespanns nicht überschreiten. Nur das tschechische Verkehrsministerium ist befugt, Anhängern eine konstruktive Maximalgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h zu genehmigen (z B. 100 km/h oder 130 km/h). Mit dieser Maximalgeschwindigkeit darf dann das Gespann in Tschechien fahren. Quelle: Gesetz 341/2000 Sb., §14 Absatz 11. PKW mit Anhänger dürfen außerhalb von Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen nur 80 Km/h fahren, sobald das Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg übersteigt (z B. bei Pferdeanhänger oder mit Anhänger für Autotransport). Das gilt auch, wenn auf dem Anhänger...

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